Fachärzte müssen die Grenzen ihres Fachgebietes einhalten

Vertragsärzte müssen bei ihrer Berufsausübung die Grenzen ihres Fachgebietes einhalten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren „Praxisnachrichten“ mitgeteilt. Welche Leistungen zum Fachgebiet gehören, hängt entscheidend von der Weiterbildungsordnung ab. Die KBV verweist hierzu auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) (Kassel) vom 4. Mai 2016 (Az.: B 6 KA 13/15 R). In diesem Urteil hatte das BSG strahlentherapeutische Leistungen für einen Facharzt für diagnostische Radiologie als fachfremd bezeichnet, weil er in der für ihn geltenden Weiterbildungsordnung lediglich Kenntnisse im Strahlenschutz sowie in der Indikation für Strahlentherapie erworben habe.

______________

Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Michael Kreft mikcuragita.com

Carsten Krüger ckgcuragita.com