Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes der Vertragsärzte

„Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten wird von 20 auf 25 Stunden erhöht“, dieser Plan der Bundesregierung stößt bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf großes Unverständnis. Sollte das so kommen, werden Ärzte Leistungen, die sie zusätzlich zur Sprechstunde durchführen wie Hausbesuche oder ambulante Operationen, einschränken müssen, befürchtet Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.

Hofmeister begründet dies damit, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Vertragsärzte bereits heute durchschnittlich 52 Stunden beträgt und damit deutlich mehr als das Arbeitsschutzgesetz erlaubt. „Ich gehe nicht davon aus, dass die Politik annimmt, dass die Ärzte künftig 57 Stunden arbeiten werden“, sagte er. Dies wäre ein völlig falsches Signal an den dringend benötigten ärztlichen Nachwuchs.

„Es ist gelinde gesagt befremdlich, dass die Politik massiv in die Arbeitszeitgestaltung und Praxisführung eines freien Berufs eingreifen will“, kritisiert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „10 bis 20 Prozent der Leistungen fallen heute schon der Budgetierung anheim und jetzt sollen die Ärzte noch mehr Leistung anbieten. Das ist ein Unding.“ Die Politik sollte sich stattdessen endlich dafür einsetzen, dass den Ärzten nicht immer mehr Bürokratie aufgebürdet werde. Dann hätten sie auch mehr Zeit für ihre Patienten.

Gassen weist auch darauf hin, dass die Politik mit der Änderung des Sprechstundenangebots einen Vertrag kündigen will, den sie gar nicht abgeschlossen hat. Sollte dies so kommen, würde dies einen massiven staatlichen Eingriff in die gesetzlich definierten Aufgaben der Selbstverwaltung darstellen.

Zum Hintergrund: Die Regelung für Sprechstundenzeiten für gesetzlich krankenversicherte Patienten sieht derzeit mindestens 20 Wochenstunden vor. Sie wurde von KBV und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag vereinbart.

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