Entwicklung der ärztlichen Vergütungen

Alle vier Jahre veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) die Ergebnisse seiner repräsentativen Erhebung zu den ärztlichen Honoraren: die Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen oder kurz Kostenstrukturerhebung (KSE). Seit August 2017 liegen nun die Ergebnisse für das Jahr 2015 der Öffentlichkeit vor. Aufgrund der hohen Beteiligung von Arztpraxen (Stichprobenrücklaufquote von 72,5 %) ist die KSE derzeit die repräsentativste Erhebung betriebswirtschaftlicher Arztdaten, die für Deutschland vorliegt.

Die Zahlen des Destatis werden von den Krankenkassen und vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) unterschiedlich interpretiert.

Auch aus der aktuellen Erhebung für 2015 ist gut ersichtlich, dass der Reinertrag gegenüber 2011 um 14,5 % bzw. 3,5 % p.a. deutlich angestiegen ist, stellt der GKV-Spitzenverband fest. Ursächlich für diesen Anstieg sei die positive Einnahmenentwicklung durch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 12 % je Praxisinhaber bzw. -inhaberin und der geringe Anstieg der Praxisaufwendungen von rund 4 %. Die aus Sicht der Arztpraxen offensichtlich gute Einnahmenentwicklung resultiert fast ausschließlich aus dem Anstieg der GKV-Einnahmen, da sich die Privateinnahmen der Arztpraxen zwischen 2011 und 2015 nur um 1,6 % je Praxisinhaber bzw. -inhaberin erhöhten. Die Privateinnahmen umfassen die Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung (PKV), die überwiegend von gesetzlich Versicherten selbst bezahlten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie die Arbeitgeber-Zuschüsse für Beamte (Beihilfen). Entsprechend hat sich der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen von 68,7 % (2011) auf 70,4 % (2015) erhöht. Hintergrund der Einnahmenverschiebung sind hohe Vergütungsanpassungen für die Vertragsärzteschaft seit 2013 von jährlich zwischen 4 % und 5 %.

Mit einem Anteil an den Gesamteinnahmen von rund 26 % sind die Privateinnahmen der Arztpraxen zwar bedeutsam, aber auch sehr unterschiedlich auf die Arztgruppen verteilt. Während Radiologen und Radiologinnen einen Anteil der Privateinnahmen an den Gesamteinnahmen von 38 % und Hautärzte und -ärztinnen sogar von 46 % aufweisen, haben allgemeinmedizinische und kinderärztliche Praxen nur einen Privateinnahmen-Anteil von 14,5 % bzw. 18 %.

Zwischen 2011 und 2015 haben die Arztgruppen sehr unterschiedlich an den Einnahmenerhöhungen partizipiert. Aber selbst die überdurchschnittliche Erhöhung der Reinerträge zwischen 2011 und 2015 um 21 % bei den allgemeinmedizinischen Praxen hat die bestehende Ungleichheit zwischen den Arztgruppen nicht wesentlich reduziert, heißt es kritisch in dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes. Denn einzelne Facharztgruppen etwa der Bereiche Radiologie, HNO, Dermatologie, Gynäkologie und Urologie konnten ihre Reinerträge gleichfalls oberhalb des Durchschnittes erhöhen.

Das Zi hält dagegen: „Der GKV-Spitzenverband bedient sich der Zahlen des Statistischen Bundesamts, um die Einkommenssituation der Vertragsärzte zu bewerten, erliegt aber den methodischen Schwächen der Kostenstrukturanalyse (KSA), wodurch die Einkommen falsch hoch dargestellt werden. Insbesondere wird der Reinertrag einer Arztpraxis mit dem Arzt-Einkommen verwechselt, Psychotherapeuten bleiben komplett außen vor und die Besetzung der Fachgruppen weicht erheblich vom Bundesarztregister ab, wodurch es zusätzlich zu Verzerrungen in den Ergebnissen kommt. Insbesondere kann durch Vergleich von zwei Querschnittserhebungen nicht zuverlässig auf Veränderungen von Kosten und Einnahmen geschlossen werden“, betonte Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.

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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

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