Elektronische Rezeptabrechnung voraussichtlich erst ab 2023

Ab 1. Oktober 2021 wird das elektronische Rezept erstmalig für gesetzlich Versicherte zum Einlösen in Apotheken bereitstehen. Da die niedergelassene Radiologie in die Kategorie „Sonstige Leistungserbringer“ fällt, welche nach Paragraph 300 abrechnet, wird eine Verfügbarkeit von e-Rezepten dieser Kategorie frühestens ab 2023 erwartet. Gleiches ist für Abrechnungen nach Paragraph 302 anzunehmen.