E-Health: elektronische Gesundheitsakte
„Die Bundesregierung beabsichtigt, Informationspflichten der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte gesetzlich zu regeln, damit die Versicherten befähigt werden, mit den Zugriffswegen und der Datenverwaltung der elektronischen Patientenakte umzugehen.“ In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung die voraussichtlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung der elektronischen Gesundheitsakte (ePa) aufgezeigt.
Die Koalitionsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten noch in dieser Legislaturperiode einzuführen. Die Bundesregierung beabsichtigt, hierzu die weiteren Rahmenbedingungen zur Bereitstellung von elektronischen Patientenakten in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Einzelheiten zu deren konkreter Nutzung in der Versorgung gesetzlich zu regeln.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung, den Zugang für Versicherte zu ihren elektronischen Patientenakten zu erleichtern und für Versicherte die zusätzliche Möglichkeit zu schaffen, für einen Zugriff auf ihre medizinischen Daten auf eigenen Wunsch auch alternative Authentifizierungsverfahren ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können. Damit soll Versicherten ein selbständiger Zugriff auf ihre Patientenakte z.B. auch mit Smartphones oder Tablets ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang soll auch das elektronische Patientenfach technisch, organisatorisch und begrifflich mit der elektronischen Patientenakte zu einer umfassenden Anwendung zusammengeführt werden.
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