Digitalisierung im Gesundheitswesen
„Die Digitalisierung bietet große Chancen für unser Land und seine Menschen, Chancen für Wohlstand und sozialen Fortschritt. Unsere Aufgabe ist es, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jeder daran teilhaben kann“, so die Einschätzung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. „Angesichts der Dynamik der Veränderung müssen wir große Schritte wagen, um an die Spitze zu kommen. Wir wollen unser Land in allen Bereichen zu einem starken Digitalland entwickeln.“
Die Große Koalition setzt sich anspruchsvolle Ziele:
- eine flächendeckende digitale Infrastruktur von Weltklasse,
- die Vermittlung von digitalen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für alle Altersgruppen,
- eine Arbeitswelt, die Menschen im digitalen Wandel befähigt, sichert und mehr Lebensqualität ermöglicht,
- eine Regulierung, die Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit schafft,
- mehr Sicherheit im Cyberraum,
- mehr Bürgernähe durch eine moderne, digitale Verwaltung,
- einen Rechtsrahmen, der Bürgerrechte garantiert, einen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit leistet und gleichzeitig mehr Innovationen ermöglicht.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diesbezüglich für die neue Legislaturperiode ein „E-Health-II Gesetz“ angekündigt. Ziel ist eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dabei soll auch das Verbot der Erstbehandlung über Telemedizin, zumindest mit Blick auf hochspezialisierte Fachärzte auf den Prüfstand gestellt werden.
Als Schwerpunkte der künftigen Arbeit nannten Spitzenvertreter des BMG die elektronische Patientenakte sowie die Frage der Nutzung der Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen.
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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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