Covid-19-Schutzgesetz verabschiedet

Am 8. September 2022 hat der Deutsche Bundestag das Covid-19-Schutzgesetz in 2./3. Lesung abschließend beraten, der Bundesrat hat dem Gesetz am 16. September seine Zustimmung erteilt. Zuvor hatte der Ausschuss für Gesundheit noch mittels Änderungsanträgen einige Modifikationen am Gesetz vorgenommen.

Wichtige „Last-Minute-Änderungen“ lauten:

Während die bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr weiterhin vorgeschrieben ist, hat es Änderungen bei der zunächst ebenfalls vorgesehenen Maskenpflicht im Flugverkehr gegeben: Dort entfällt die Maskenpflicht. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann aber per Verordnung und mit Zustimmung aller Ressorts eine Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske erlassen.

Neu ist, dass in medizinischen Einrichtungen (u. a. Arztpraxen) anders als zunächst vorgesehen FFP2-Masken getragen werden müssen. Die Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wie auch das medizinische Personal sind aber nicht mehr zum Tragen einer Maske verpflichtet.

Ein Schnelltest in Eigenregie reicht, um bei Corona-Verdacht wieder in Kita oder Schule zurückzukehren. (Diese Regelung ist noch in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erfolgt, da zuvor der Schnelltest unter Aufsicht einer dafür ausgebildeten Person hätte erfolgen müssen.)