BMG plant Gutachten über Einfluss von Finanzinvestoren auf die Versorgung – DeRaG positioniert sich als Alternative

Ende Januar berichtete der Ärztliche Nachrichtendienst über einen Artikel in der „Welt“.* Wieder einmal ging es darum, dass immer häufiger Investoren Arztpraxen aufkauften und dabei auf satte Gewinne spekulierten. Das habe unangenehme Folgen für Patienten und Krankenkassen, warnen KVen, Kassenvertreter und Gesundheitspolitiker. So hätten Zahnarztzentren in Investorenbesitz 2018 pro Patient rund ein Drittel höhere Kosten bei den Kassen abgerechnet als Praxen in Arztbesitz, berichtete die „Welt“ unter Berufung auf Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Zudem sei bei den Augenärzten in Baden-Württemberg die Zahl der ambulanten Operationen am grauen Star in den vergangenen zehn Jahren parallel zur Zunahme der Medizinischen Versorgungszentren um mehr als ein Viertel angestiegen.

 

Unter Bezugnahme auf die „Welt“ wurde weiterhin berichtet, dass 18.000 der 94.000 Fachärzte, die Kassenpatienten versorgen, mittlerweile als Angestellte von Medizinischen Versorgungszentren arbeiten. Rund 4100 MVZ seien seit der gesetzlichen Öffnung bereits entstanden. Hinter fast jedem sechsten dieser Zentren stünden Investoren.

 

Laut ÄND beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium nun, ein Gutachten in Auftrag geben. SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach fordert etwa, dem Verkauf von Arztsitzen an Finanzinvestoren einen Riegel vorzuschieben. Auch die AOK plädiere für Einschränkungen bei den Verkäufen. Ebenso warnt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung seit Längerem vor den Folgen des Einflusses der Finanzinvestoren. Und der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, fürchtet, dass „konzernartige Strukturen“ entstehen könnten, die am Ende die freie Arztwahl der Patienten beschränken könnten. Von dem durch das Gesundheitsministerium angekündigten zeitnah zu beauftragenden „Gutachten zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ erhoffe man sich Aufschluss über Zusammenhänge zwischen den Trägerstrukturen und der Versorgungsqualität.

 

Die DeRaG nutzte die Gelegenheit, um sich vor dem BMG als genossenschaftliches Praxismodell gegenüber den rein „investorengetriebenen MVZ-Modellen“ zu profilieren. Die DeRaG-Vorstände Dr. Johannes Schmidt-Tophoff und Dr. Michael Kreft schrieben in einem Brief an den zuständigen Staatssekretär: „Unser ‚genossenschaftliches‘ Modell weist einen zukunftsfähigen, eigenen Weg auf, der die für die weitere radiologische Versorgung nötigen Vorteile von MVZ nutzt, ohne auf Freiberuflichkeit zu verzichten. Wir vermeiden mit unserem Modell, dass die auch von uns erkannten falschen Anreize in der Versorgung geschaffen und Ärzte aus dem Markt gedrängt werden, und sehen unsere Aufgabe darin, radiologische Diagnostik flächendeckend zukunftssicher zu machen.“

Sie plädierten daher bei etwaigen künftigen Gründungsbeschränkungen für eine besondere Berücksichtigung bzw. Herausnahme von arztzentrierten, ärztlich mehrheitlich gehaltenen Versorgungsmodellen und boten an, das DeRaG-/Conradia-Modell persönlich vorzustellen.

 

* Quelle: www.aend.de/article/202617

 

 


 

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Dr. Johannes Schmidt-Tophoff

jstcuragita.com