Biomarkerbasierte Tests beim primären Mammakarzinom ab 23. August 2019 Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ beschlossen. Mit dieser Entscheidung werden biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Die Änderung der Richtlinie wurde am 22. August 2019 im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.08.2019) bekanntgegeben und ist damit am 23. August 2019 in Kraft getreten.

Der Beschluss beschreibt folgende Eckpunkte der Qualitätssicherung:

„Die Aufklärung über den Einsatz biomarkerbasierter Tests muss unter Einbeziehung des Patientinnenmerkblattes durch

a) eine Fachärztin oder einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt gynäkologischer Onkologie oder

b) eine Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie oder

c) eine Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Nachweis der Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“ oder

d) eine an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärztin oder einen an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmenden Arzt einer anderen Fachgruppe

erfolgt sein.“

Der G-BA hat angekündigt, seine Beratungen zu weiteren biomarkerbasierten Tests und weiteren Anwendungsgebieten fortzusetzen: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte bei der Genehmigung der Richtlinie die Erwartung ausgesprochen, dass der G-BA „zeitnah“ weitere Entscheidungen treffen wird.

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