Behandlungsfehlerstatistik
„Fehler passieren, auch in der Medizin. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering.“ Das sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer (BÄK), bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2016.
„Wir wollen nichts bagatellisieren“, äußerte Crusius. „Hinter jedem Fehler können schwere menschliche Schicksale stehen. Wir müssen die Risiken in der Medizin aber richtig einordnen, um Patienten nicht unnötig zu verunsichern. Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gibt es überhaupt keinen Grund. Beides schadet der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur in der Medizin.“
Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Gesamtzahl der Behandlungsfälle in Klinik und Praxis. Demnach stiegen die ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2015 um 160 Millionen auf mittlerweile 696 Millionen. Ähnlich sieht es in den Krankenhäusern aus. Dort erhöhte sich die Zahl der Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen Fälle. „Gemessen daran liegt die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich“, so Crusius.
„Die Daten der Ärztekammern sind absolut valide, weil sie auf realen Fällen beruhen“, betonte Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, bei der Präsentation der Behandlungsfehlerstatistik. So haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2016 bundesweit insgesamt 7.639 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.215). Es lag in 2.245 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.132). Davon wurde in 1.845 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 400 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
______________
Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Michael Kreft mikcuragita.com
Carsten Krüger ckgcuragita.com