Aufhebung der Budgetierung
Die Allianz deutscher Ärzteverbände unterstützt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Budgetierung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung aufzuheben. Die zukünftige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland werde ganz überwiegend in ambulanten Versorgungsstrukturen erfolgen und auch von der Bevölkerung so gewünscht.
Die bisherige Ausrichtung der ambulanten Vergütungssystematik mit einem seit Jahren gedeckelten Budget, das den niedergelassenen Haus- und Fachärzten feste Preise für erbrachte Versorgungsleistungen vorenthält, ist nach Meinung der Allianz Deutscher Ärzteverbände anzupassen. Das ärztliche Berufsbild werde nur dann attraktiv bleiben, wenn erbrachte Leistungen mit einer angemessenen Honorierung einhergehen. Diese ärztliche Forderung aufrecht zu erhalten, sei selbstbewusste Aufgabe aller ärztlichen Körperschaften und Verbände.
Die doppelte Rabattierung – durch die Budgetierung einerseits und durch die Krankenkassen-Rabatt-Gebührenordnung „EBM“ andererseits – ist nach Meinung der Verbände überfällig und zudem eines der größten Hindernisse für den ärztlichen Nachwuchs auf dem Weg in die Niederlassung.
Die Allianz deutscher Ärzteverbände unterstreicht in ihrer Erklärung das im KBV-Konzept „KBV 2020“ sinnvoll gewählte konstruktive Miteinander zwischen dem Kollektivvertrag auf der einen Seite und Selektivverträgen auf der anderen Seite. Bereits etablierte Selektivverträge verdeutlichten, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und auch zukünftig leisten werden. „Der Versorgungssektor der Selektivverträge ist daher als tragende Säule der Gesundheitsversorgung nachhaltig neben dem Kollektivvertrag zu stärken und auszubauen.“
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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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