Auf dem steinigen Weg zum Vergütungssystem – eine Alternative

Die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Bewertungsmaßstabes für die ärztlichen Leistungen gehen nur schleppend voran. Die Vorbereitungen zur Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) haben sich längst zu einer „unendlichen Geschichte“ entwickelt. Vor diesem Hintergrund verdient ein vereinfachtes Honorarsystem besondere Aufmerksamkeit, das die Ärzte in dem „Medizinischen Qualitätsnetz Kinzigtal (MQNK)“ entwickelt haben.

Der zentrale Punkt: Individueller KV-Fallwert plus zehn Prozent, Leistungskontrolle durch enge Kooperation im Netz: Auf diese Vereinfachung der Abrechnung setzen die Ärzte des Medizinischen Qualitätsnetzes Kinzigtal (MQNK). Das neue vereinfachte Honorarsystem soll am 1. Januar 2018 „scharf“ gestellt werden.

Ein wirklich faires Vergütungssystem für alle haus- und fachärztlichen Leistungen zu entwickeln, das die Ärztinnen und Ärzte für ihr Engagement bei der Gesundheitsverbesserung der Versicherten richtig belohne, wäre so „grausam kompliziert“, sagen die Initiatoren des neuen Vergütungssystems. Das Honorarsystem für die errechnete Honorarsumme von letztlich 2,9 Mio. Euro sehe nun eine „vollständige Vereinfachung“ vor: Für jedes neue Quartal wird für jeden Arzt ein durchschnittlicher KV-Fallwert aus den vergangenen vier Quartalen errechnet. Dieser Durchschnittswert wird dem Arzt garantiert und um 10 % erhöht – er bildet den arztindividuellen Fallwert des einzelnen Mitgliedes des Praxisnetzes.

Die 10 %-Erhöhung und zusätzliche Vergütungen für die gezielten Präventionsleistungen und den höheren Zeiteinsatzfinanziert die Gesundes Kinzigtal Gesellschaft aus der von den Krankenkassen ausgeschütteten Erfolgsbeteiligung. Die erfolgsorientierte Vergütung orientiert sich daran, so der Bericht, wie sich die Gesundheitsausgaben für die Versicherten der beteiligten Kassen (AOK Baden-Württemberg und LKK) im Vergleich zu den Morbi-RSA-Zuweisungen entwickeln. Das Netz habe in den vergangenen Jahren dabei immer einen Überschuss erwirtschaftet und konnte damit seine Aufwendungen für die Gesundheitsverbesserungen der Versicherten gut tragen.

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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

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