Antrag zur Errichtung eines MVZ-Registers im Bundestag
Da die Aufrechterhaltung der ambulanten Gesundheitsversorgung von besonderem öffentlichem Interesse sei, dürfe sie nicht Unternehmen überlassen werden, deren Geschäftszweck nicht im dauerhaften Betrieb der Einrichtungen besteht. Eine Voraussetzung für die dauerhafte Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgungsstrukturen sei also die Kenntnis über deren Träger- und Eigentumsverhältnisse. Deshalb müsse als erster Schritt ein öffentlich zugängliches Register bzgl. Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) etabliert werden. Mit dieser Begründung hat die Fraktion DIE LINKE einen Beschlussantrag im Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 19/14372).
Ziel der Initiative ist die Sicherstellung der Qualität und der Steuerbarkeit der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung und die Verhinderung einer Anbieterdominanz durch MVZ in Trägerschaft weniger Krankenhäuser mit wenigen Eigentümern. Hintergrund sind bereits bestehende Konzentrationsprozesse, denen rechtzeitig entgegengewirkt werden soll.
Nach dem Beschlussantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein möglichst weitgehend öffentlich zugängliches Register der an der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ einführt. Jedem Betreiber eines vertragsärztlich und vertragszahnärztlich tätigen MVZ soll dabei im Rahmen des Betriebs eine halbjährliche Meldepflicht gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder einer seitens des BMG benannten Bundesbehörde mit bestimmten Daten zur Struktur und zu den Eigentumsverhältnissen auferlegt werden. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde am 8. November 2019 im Deutschen Bundestag in erster Lesung erstmals erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
In der Aussprache wurde der Antrag kontrovers diskutiert. Einige Stimmen: „Die ambulante Versorgung darf keine Sekunde länger dem Geschäftsinteresse von gewinnorientierten Private-Equity-Heuschrecken überlassen bleiben“, sagte Dr. Achim Kessler (Fraktion DIE LINKE). „Die Linke beschreibt ein Problem, das es in der Realität nicht gibt“, meinte Alexander Krauß (Fraktion CDU/CSU). „Das Register, das Sie wollen, finde ich gut. Man kann es gebrauchen“, so Detlev Spangenberg (Fraktion AfD). „Grundsätzlich finde ich die Idee richtig, Licht ins Dunkel zu bringen, Transparenz zu schaffen. Aber warum sollen wir hier MVZ anders behandeln als Krankenhäuser oder Pflegeheime? Wer welche Einrichtung besitzt und Rendite abschöpft, ist nicht nur bei MVZ interessant“, betonte Bettina Müller (Fraktion SPD). „Was wir bei den MVZ benötigen, sind eindeutige Regelungen, die sicherstellen, dass die dort tätigen Ärzte und Zahnärzte in medizinischen Fragen völlig weisungsfrei handeln dürfen; denn das ist der Vorteil der Freiberuflichkeit“, erklärte Christine Aschenberg-Dugnus (Fraktion FDP). „Wir brauchen mehr Transparenz bei der Frage, wer welche Gesundheitseinrichtung besitzt und Rendite abschöpft. Dabei allerdings ausschließlich die Versorgungszentren in den Blick zu nehmen, greift unserer Meinung nach viel zu kurz“, erklärte Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Solange Versorgungssicherheit und Patientenzufriedenheit gegeben sind, sind mir die Eigentumsverhältnisse gleichgültig oder eher zweitrangig. Wichtig sind gute Versorgungssicherheit und Patientenschutz“, sagte Erwin Rüddel (Fraktion CDU/CSU).
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Carsten Krüger