Anhebung der Vergütungskürzung bei „TI-Verweigerern“
Das Ergebnis einer Umfrage der Ärzte Zeitung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zeigt, dass im Schnitt so etwa 10 % der niedergelassenen Ärzte ihre Praxis noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen haben. Wichtig: Die „TI-Verweigerer“ müssen damit rechnen, dass ihre Vergütungen nach der Verschärfung der entsprechenden Strafvorschrift im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ab 1. März 2020 um 2,5 % (zuvor 1 %) gekürzt werden.
Zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gibt es, was den Grad der Anschlüsse an die TI angeht, deutliche Unterschiede. „Wir haben bei unseren Ärzten inzwischen eine Quote von über 80 %, die an die TI angeschlossen sind“, teilte etwa die KV Baden-Württemberg mit. In Bayern werden die Honorarkürzungen schätzungsweise rund ein Viertel der Arztpraxen treffen. In Berlin waren im 4. Quartal 2020 immerhin rund 89 % an die TI angeschlossen, so heißt es. Im Bereich der KV Brandenburg sind es derzeit sogar rund 96 %. In Bremen und Hamburg liegt die Quote der IT-Anschlüsse jeweils bei etwa 90 %. In Hessen ist von einer Beteiligung von „gut 88 %“ die Rede. Auf dieser Ebene liegen auch die KVen in Niedersachsen (88 %), Schleswig-Holstein (88 %), Rheinland-Pfalz (etwa 90 %) und Thüringen (88 %) und Westfalen-Lippe (90 %).
Bemerkenswert ist der folgende Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) an die von Kürzungen betroffenen Vertragsärzte: „Praxisinhaber, die gegen die Honorarkürzungen Widerspruch einlegen möchten, können dies immer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Honorarbescheids tun, in dem ein Kürzungsbetrag entsprechend ausgewiesen ist. Dabei ist zu beachten, dass gegen jeden einzelnen Honorarbescheid erneut Widerspruch eingelegt werden muss.“
Der Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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Carsten Krüger