Aktuelles aus dem Verbundeinkauf – Stand der Kontrastmittelausschreibungen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA hat eine endgültige Stellungnahme zu Gadolinium-haltigen MRT-KM abgegeben. Dabei räumte er ein, dass „derzeit kein Nachweis für eine Schädigung von Patienten durch die Ablagerung von Gadolinium im Gehirn vorliegt.“ Rein vorsorglich wird jedoch vom Einsatz einiger linearer Gadoliniumhaltiger MRT-KM abgeraten bzw. die Anwendungsempfehlung

eingeschränkt.

Während ein Ruhen der Zulassung von Magnevist (Bayer), Magnograf (Jenapharm) und weiterer Generika, Omniscan (GE Healthcare) und Optimark (Guerbet) empfohlen wird, werden Primovist und Multihance für die Bildgebung der Leber bestätigt, „da sie in der Leber aufgenommen werden und einen wichtigen diagnostischen Bedarf decken“.

Die makrozyklischen Gadoliniumhaltigen MRT-KM (Gadovist (Bayer), Dotarem (Guerbet), Dotagraf (Jenapharm) und andere Generika, Pro-Hance (Bracco) dürfen in den bestehenden Indikationen weiter angewendet werden. Die Vorgabe hier ist, dass eine kontrastmittelfreie Bildgebung als nicht ausreichend angesehen wird und die geringstmögliche Dosis, mit der eine ausreichende Kontrastverstärkung für die Diagnosestellung zum Einsatz kommt, verabreicht wird. Dieses wurde im Schreiben der KV RLP vom 8. Mai bereits von der Qualitätssicherungskommission für Kernspintomographie der KV RLP als Argument für den Einsatz von Gadovist genutzt, da „aufgrund der ca. 30 % höheren Relaxivität gegenüber Gadotersäure (Dotarem, Dotagraf und Generika) bei 1,5 T eine niedrigere Konzentration von Gadolinium verabreicht werden kann, um eine äquivalente Signalverstärkung zu erzielen.“

Über die Stellungnahme der EMA wird in der Europäischen Kommission voraussichtlich im September entschieden. Bis zur Umsetzung in den Mitgliedsstaaten der EU können die MRT-KM wie bisher eingesetzt werden.

Unterdessen schreitet die Umsetzung der Ausschreibungen in Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein, Schleswig-Holstein und ab Herbst auch in Baden-Württemberg voran, während sich Sachsen-Anhalt gerade aktuell für das sog. „Open-House-Verfahren“ entschieden hat, das seit zwei Jahren auch in Hessen unkompliziert und reibungslos für alle Teilnehmer funktioniert. Jeder Anbieter kann unterschreiben, dass er den Kassen in Sachsen-Anhalt künftig 15 % Preisvorteil einräumt und dann entsprechend weiter seine Kunden beliefern. Sehr einfach und angenehm, sowohl für den Radiologen, dessen Therapie- und Bezugsfreiheit voll erhalten bleibt, als auch für die anbietenden Marktteilnehmer.

Immer wieder werden gerade in den „Ausschreibungsländern“ die Radiologen verunsichert. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem ihr Verbundeinkauf größtmögliches Vertrauen und Unterstützung benötigt. Daher auch an dieser Stelle unser Appell an alle Netzmitglieder: Bitte lassen Sie uns alle Ihre Rezepte für GKV-KM wie bisher weiter zukommen. Wir versichern Ihnen, dass Sie mit der Bestellung über Ihren Verbundeinkauf absolut ausschreibungskonform handeln. Der Verbundeinkauf leitet Ihre

KM-Anforderungen 1:1 an die Zuschlagsgewinner weiter und hält so die Vorgaben der Kasse ein.

Für Ihr Radiologienetz ist es extrem wichtig, dass Ihre Rezepte diesen „Umweg“ über Ihren Verbundeinkauf nehmen. Mit den Herstellern existieren Vergütungsvereinbarungen, die von der Höhe des jährlichen Volumens im Radiologienetz abhängig sind und von uns nachgewiesen werden müssen. Das funktioniert über die Rezepte aus unseren Mitgliedspraxen, die bei uns eingereicht werden.

Wie Sie wissen, unterliegen Privat-Kontrastmittel nicht den Ausschreibungen der Krankenkassen. Im Radiologienetz wird daher in Zukunft der vollständige Bezug von P-KM über den Verbundeinkauf deutlich wichtiger. Bitte zeigen Sie an dieser Stelle, dass Sie das Netz erhalten wollen. Sie haben freie Produktwahl aus allen in Deutschland zugelassenen Kontrastmitteln.

Ihr Ansprechpartner: Bernhard Seidler bescuragita.com