Ärztliche Fernbehandlung
Das geltende Fernbehandlungsverbot steht auf der Kippe. Eine Expertengruppe der Bundesärztekammer (BÄK) hat sich dafür ausgesprochen, Diagnosen über den Bildschirm oder per Telefon künftig zumindest in Ausnahmefällen zu erlauben. Beim nächsten 121. Deutschen Ärztetag vom 8. Mai bis 11. Mai 2018 in Erfurt soll dieses Thema behandelt werden.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat inzwischen ein weiteres Modellprojekt zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt. Das zunächst auf zwei Jahre angelegte Modellprojekt „DocDirect“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) getragen, die damit bundesweit erstmals die ausschließliche Fernbehandlung für Kassenpatienten anbietet. Das Projekt soll in Kürze in den Regionen Tuttlingen und Stuttgart starten, bevor es aufs ganze Bundesland ausgerollt wird. Ein sogenannter verantwortlicher Arzt garantiert dabei als Mitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg die gewissenhafte Einhaltung des berufsrechtlichen Rahmens gemäß der ärztlichen Berufsordnung sowie Patientensicherheit und Datenschutz. Die Technik wird von der TeleClinic GmbH aus München realisiert; Kostenträger sind alle Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen.
Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation prüft in Baden-Württemberg kontinuierlich, ob Patienten auch bei der ausschließlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus geboten wird. Wann immer die Behandlung auf Distanz im Einzelfall unmöglich sei, wird auf „patientennah erreichbare Portalpraxen“ verwiesen, die ebenfalls von der KVBW getragen werden. Lebensbedrohliche Notfälle werden immer sofort an die Rettungsleitstelle weitergegeben.
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Dieser Artikel stammt vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
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