Ärzte zur Bürgerversicherung und Paritätischen Finanzierung
„Wer die Bürgerversicherung will, der startet den Turbolader in die Zwei-Klassen-Medizin. Noch gehört unser Gesundheitssystem zu den besten der Welt, mit freier Arztwahl und einer Medizin auf hohem Niveau. Alle Umfragen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger unser Gesundheitswesen als gut bewerten und erhalten wollen.“ Bei dieser klaren Aussage von Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), im Vorfeld der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD überraschte es nicht, dass die ärztlichen Spitzenorganisationen mit den Ergebnissen der Sondierungsgespräche hoch zufrieden waren – diese wurden am 12. Januar 2018 als 28-seitiges Ergebnis-Papier der Öffentlichkeit präsentiert.
Die Argumentationslinien sollte man „aufbewahren“, denn über kurz oder lang dürfte die Diskussion wieder aufflammen. In der „heißen Phase“ der Sondierungsgespräche hatten sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einer gemeinsamen Demarche noch einmal gegenüber den Spitzen von CDU und CSU gegen ein einheitliches Vergütungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) gewandt. „Einheitshonorare sind nach unserer festen Überzeugung nichts anderes als der Einstieg in ein Einheitsversicherungssystem, mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Dies stellt am Ende nichts anderes dar, als die Einführung der Bürgerversicherung durch die Hintertür.“
Auch die geplante Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung hält der BÄK-Präsident für durchaus sinnvoll. Die Ausformung, es geht auch um die Konstruktion von Beitrag und Zusatzbeitrag, ist aber nicht trivial. Die Einbeziehung des Arbeitgebers dürfte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor eine nicht zu unterschätzende Aufgabe stellen. Schließlich legt der Bundesgesundheitsminister nach derzeitiger Regelung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag einmal jährlich – im Anschluss an die Beratung im Schätzerkreis – fest.