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        <title>Schlagwörter-RSS-Feed</title>
        <description>Blogbeiträge nach Schlagwort: Teleradiologie</description>
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<item><title>Geräte-Fernsteuerung durch RADiness</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/geraete-fernsteuerung-durch-radiness</link><pubDate>Mon, 03 Mar 2025 15:06:59 +0100</pubDate><dc:creator>Andrea Salwat</dc:creator><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/geraete-fernsteuerung-durch-radiness</guid><description>Remote Scanning wird als umfassende Dienstleistung für unsere Netzmitglieder seit vier Jahren kontinuierlich ausgebaut. Inzwischen ist der personaleffiziente Ansatz für ortsunabhängiges Scannen mit einem festen MTR-Pool und Change-Management-Expertise auch außerhalb von Radiologienetz so nachgefragt, dass Curagita dieses Geschäft künftig als eigenes Tochterunternehmen führt. Wir stellen die RADiness GmbH vor.
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<item><title>Viele reden darüber – wir scannen seit zwei Jahren aus der Ferne!</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/viele-reden-darueber-wir-scannen-seit-zwei-jahren-aus-der-ferne</link><pubDate>Mon, 06 May 2024 13:22:35 +0200</pubDate><dc:creator>Mona Schneider</dc:creator><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/viele-reden-darueber-wir-scannen-seit-zwei-jahren-aus-der-ferne</guid><description>Die Besonderheit von CuraScan, neben der technischen Umsetzung bei allen gängigen MRTs, ist der eigene MTR-Pool, von dem Klienten in Phasen von Personalmangel profitieren. Das CuraScan-Team hat über die letzten Jahre einige Erfahrungen sammeln können und weiß, worauf es ankommt.</description><enclosure
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<item><title>Digitaler Teleradiologie-Workflow mit RadMedics für Conradia und Netzpraxen</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/digitaler-teleradiologie-workflow</link><pubDate>Tue, 09 Nov 2021 11:52:00 +0100</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/digitaler-teleradiologie-workflow</guid><description>Zum Beginn des 3. Quartals 2021 hat Conradia Hamburg den Dienstleister von drei teleradiologisch versorgten Standorten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gewechselt. Die mit dem MVZ kooperierenden Krankenhäuser werden seit Juli im Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst von der RadMedics GmbH (teleradiologie.net) mit Teleradiologie bedient. Die 1997 gegründete RadMedics GmbH unseres Radiologienetz-Mitglieds Dr. Jan Mariß versorgt deutschlandweit mittlerweile über 40 Kliniken teleradiologisch. Die Kooperationsvereinbarung mit Conradia beinhaltet volumenabhängige Rabattstaffeln, auf die auch interessierte Netzpraxen bei einem Anbieterwechsel zugreifen können. 
Den Hauptvorteil des neuen Teleradiologie-Anbieters sieht Projektleiter Boris Kögler aus dem Curagita-Team im vollständig digitalen Teleradiologie-Workflow. Von der Untersuchungsanforderung durch die diensthabenden Ärzte vor Ort bzw. MTRA im Krankenhaus, über die Stellung der rechtfertigenden Indikation, die Festlegung der Untersuchungsparameter und des Untersuchungsverlaufs durch Radiologen bis hin zur Befundübermittlung: Der Prozess findet vollständig digital statt. Fax und somit auch die datenschutzrechtliche Diskussion über die Nutzung von Fax-Diensten sind auf diese Weise obsolet geworden. Sogar der Import des Befundes als Textbaustein in die Befundvorlage des Praxis-RIS der Conradia ist über eine HL7-Schnittstelle im Teleradiologie-Portal möglich und erleichtert so die tägliche (Nach-)Arbeit in der Praxis.
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<item><title>Teleradiologie als Option in der Krise?</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/teleradiologie-als-option-in-der-krise</link><pubDate>Fri, 19 Jun 2020 11:10:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/teleradiologie-als-option-in-der-krise</guid><description>Welche Möglichkeiten haben Radiologen, fern zu befunden (von einem anderen Standort aus oder von zuhause)?
Insbesondere bei größeren Praxen und Praxen mit mehreren Standorten könnte laut darüber nachgedacht werden, ob eine Fernbefundung eine Option zur besseren Krisenbewältigung darstellen könnte. Wie sieht es nun damit aus?
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Der Vertragsarzt ist verpflichtet, seinen Versorgungsauftrag vorrangig an seinem Vertragsarztsitz zu erfüllen (vgl. § 95 Abs. 3 S. 1 SGB V). Dazu hat er nach § 24 Abs. 2 Ärzte-ZV seiner Sprechstundenverpflichtung nachzukommen, indem er den Versicherten vor Ort persönlich zur Verfügung steht (Präsenzpflicht). Die Strahlenschutzverordnung geht davon aus, dass der Patient behandelt wird, wenn er geröntgt wird. Nach der Verordnung erfordert die Anwendung einen Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz – wie zum Beispiel einen Radiologen, sowie zur technischen Durchführung eine Medizinischtechnische Radiologieassistentin (MTA/MTRA) mit Fachkunde im Strahlenschutz oder eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz. Entscheidend ist die rechtfertigende Indikation. Der Arzt, der die rechtfertigende Indikation stellt, muss die Möglichkeit haben, den Patienten vor Ort persönlich zu untersuchen, es sei denn, es liegt ein Fall von Teleradiologie vor.
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Die Teleradiologie nach StrSchV ermöglicht auch kleineren Krankenhäusern, die Computertomografie (CT) für die Notfallversorgung anzubieten, ohne dass dafür ein Spezialist vor Ort erforderlich ist. Seit Sommer 2002 ist dieser Fall genauer spezifiziert: Teleradiologie ist stets genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur für den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst vorgesehen. In Ausnahmefällen kann auch eine Genehmigung darüber hinaus erteilt werden, wenn ein Bedarf – etwa in der Versorgung ländlicher Regionen – besteht. Eine Genehmigung wegen solcher Versorgungslücken ist allerdings auf drei Jahre befristet. 1)
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<item><title>E-Health-Gesetz: Fristen der einzelnen Projekte</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/e-health-gesetz-fristen-der-einzelnen-projekte</link><pubDate>Fri, 18 Nov 2016 17:47:00 +0100</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/e-health-gesetz-fristen-der-einzelnen-projekte</guid><description>Der Deutsche Bundestag hat am 21. Dezember 2015 das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie weitere Gesetze beschlossen. Das sogenannte E-Health-Gesetz ist am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 54 vom 28. Dezember 2015).</description></item>


        
    


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