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        <title>Schlagwörter-RSS-Feed</title>
        <description>Blogbeiträge nach Schlagwort: Impfung</description>
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<item><title>Nachweispflicht zum Impfschutz gegen Masern für Praxispersonal</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/nachweispflicht-zum-impfschutz-gegen-masern-fuer-praxispersonal</link><pubDate>Tue, 29 Jun 2021 10:50:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/nachweispflicht-zum-impfschutz-gegen-masern-fuer-praxispersonal</guid><description>Nach dem neuen Gesetz müssen Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, zwei Impfungen gegen Masern oder eine ausreichende Immunität gegen Masern vorweisen, wenn sie in Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Ausgenommen hiervon sind Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach Satz 1 teilnehmen können. Die Nachweise müssen hinreichend dokumentiert werden. Das kann ein Impfausweis sein oder eine Impfbescheinigung, welche nach § 22 des IfSG Satz 1 und 2 diese Angaben enthalten:

 	Datum der Schutzimpfung
 	Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes
 	Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
 	Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person
 	Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person.

Ebenfalls akzeptiert wird ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Absatz 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch darüber, dass ein nach den Maßgaben von Absatz 8 Satz 2 ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht.
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