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        <title>Schlagwörter-RSS-Feed</title>
        <description>Blogbeiträge nach Schlagwort: Arztbewertungsportal</description>
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<item><title>Arztbewertungsportale</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/arztbewertungsportale</link><pubDate>Thu, 30 Nov 2017 15:42:00 +0100</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/arztbewertungsportale</guid><description>Einmal pro Monat sollten Ärztinnen und Ärzte, insbesondere Praxisärzte, einen Blick auf Ihre Bewertung in den einschlägigen Bewertungsportalen über die Tätigkeit von Ärzten werfen. Das empfehlen namhafte Arztrechtsexperten. Da sich immer mehr Menschen an den Kommentaren und Bewertungen im Internet bei der Suche nach einem Arzt orientieren, sei die regelmäßige Kontrolle wichtig. Die Juristen raten dazu, sich bei unangemessenen oder unwahren Kommentaren an den jeweiligen Betreiber der Bewertungsportale zu wenden, um eine Löschung des entsprechenden Eintrags zu erreichen. Denn: Ärzte können durchaus gegen Einträge auf Bewertungsportalen vorgehen, wenn diese Falschbehauptungen enthalten. Das hat das Landgericht (LG) München am 3. März 2017 entschieden und die Rechte der Ärzteschaft gegenüber Bewertungsplattformen entsprechend gestärkt (Az.: 25 O 1870/15).
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<item><title>Arztbewertungsportale: Betreiber haften für die Angaben von Patienten</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/arztbewertungsportale-betreiber-haften-fuer-die-angaben-von-patienten</link><pubDate>Thu, 15 Jun 2017 16:41:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/arztbewertungsportale-betreiber-haften-fuer-die-angaben-von-patienten</guid><description>Der Bundesgerichtshof (BGH) (Karlsruhe) hat die Haftung der Betreiber von Bewertungsportalen verschärft. Der Betreiber haftet für die Angaben von Patienten, sofern er sich diese im Falle einer Beschwerde selbst durch Änderungen oder Ergänzungen der Bewertung zu Eigen macht (Urteil vom 4. April 2017, Az.: VI ZR 123/16).
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