Rege Teilnahme am Workshop EBM-Abrechnung radiologischer Leistungen

Im Rahmen der CurAcademy fand am 9. Februar ein Online-Workshop zur EBM-Abrechnung radiologischer Leistungen statt, der sich ausdrücklich auch an Anfänger in der Abrechnung richtete. Referentin war Sabine Finkmann, deren umfangreiche berufliche Erfahrungen von einer leitenden Position im Geschäftsbereich Abrechnung in einer Kassenärztlichen Vereinigung bis zur Leitung der internen Revision Abrechnung in einem großen Praxis- und Klinikverbund reichen. 

Sicherlich hängt es auch mit diesem beruflichen Background zusammen, dass Frau Finkmann im ersten Teil ihres Workshops ausführlich auf die rechtliche Bedeutung der Abrechnung sowie die Grundlagen und Voraussetzungen einer rechtskonformen Abrechnung einging. Die wesentlichen Schwerpunkte waren die persönliche Leistungserbringung u.a. auch in Verbindung mit den Grundsätzen der ärztlichen Vertretung, die Grundlagen der Plausibilitätsprüfung sowie die unterschiedlichen Formen der Überweisung (Auftragsleistung versus Mit- und Weiterbehandlung). Es war ihr ein Anliegen, bei den Teilnehmenden ein Bewusstsein für die rechtlichen Voraussetzungen einer korrekten Kassenabrechnung zu schaffen. Bei genauer Betrachtung handelt es sich hierbei teilweise um äußerst komplexe Rechtsfragen der kassenärztlichen Tätigkeit. Entscheidungen hierzu liegen im Kompetenzbereich der Praxisinhaber und weniger in der Verantwortung ihrer Abrechnungskräfte, die vorwiegend die Teilnehmerschaft des Workshops stellten. Oft handelt es sich um Abwägungen im praktischen Einzelfall vor Ort. Die Übersicht zu den rechtlichen Grundlagen gibt daher Background-Wissen, das wichtig, aber nicht entscheidend ist, wie in bestimmten Fällen abgerechnet werden kann oder sollte. Eine Referentin geht natürlich eher auf Nummer sicher, die erfahrene Praxis-Abrechnungskraft weiß jedoch, dass die Bandbreite von „komplett ausgeschlossen bis zulässig unter bestimmen Voraussetzungen“ reichen kann, zumal es in Einzelfällen auch Unterschiede zwischen den KV-Regionen gibt. 

Im zweiten Teil des Workshops ging es dann um die Abrechnung im eigentlichen Sinn. Frau Finkmann erläuterte die Struktur des EBM inkl. Anhängen und hob hervor, dass Leistungen nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn sie vollständig erbracht worden sind. Nach eher allgemeinen Themen wandte sie sich auch einigen Spezialfällen zu, wie z.B. der Abrechnung eines Ganzkörper-CT. Im Unterschied zur PKV-Abrechnung gibt es keine Höchstwertregelung. Es gibt auch keine gegenseitigen Berechnungsausschlüsse bei den Untersuchungsziffern. Weiter hat sie darauf hingewiesen, dass eine Kontrastmitteluntersuchung nach der EBM-Ziffer 34452, die als Zuschlag zu einer Vielzahl von MRT-Untersuchungen berechnungsfähig ist, nicht unbedingt im Anschluss an die jeweilige MRT-Untersuchung erfolgen muss, sondern auch an einem anderen Tag durchgeführt werden kann. Dabei sollte ein Zeitraum von zwei Wochen möglichst nicht überschritten werden. Die Abrechnung des Samstagszuschlags GOP 01102 für Radiologen war ein weiterer Punkt, der erwähnt wurde. 
In Verbindung mit den von Frau Finkmann behandelten Themen kam es auch zu einem regen Austausch der Workshop-Teilnehmer:innen untereinander im Chat. Am Ende des Workshops bekundeten viele Teilnehmende Interesse an einem Vertiefungsworkshop, der inzwischen für den 30. November terminiert wurde. Hier werden konkrete Abrechnungsfragen diskutiert, die die Teilnehmenden vorab einreichen können. Bei Interesse besteht auch die Möglichkeit, Abrechnungsfragen im Bereich Nuklearmedizin zu besprechen.


Ihre Ansprechpartnerin für Abrechnungsfragen:

Dorothea Schmid

dsccuragita.com