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        <title>Archiv-RSS-Feed</title>
        <description>Blogbeiträge nach Datum: 2020 / 6</description>
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<item><title>Sinnvolle Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Viren</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/sinnvolle-massnahmen-zum-schutz-vor-corona-viren</link><pubDate>Wed, 24 Jun 2020 09:38:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/sinnvolle-massnahmen-zum-schutz-vor-corona-viren</guid><description>Bereits im April hat das Netzmanagement eine Video-Unterweisung von Anette Butzmann mit dem Titel „Arbeitsschutz und Hygiene im Zeichen von Corona“ allen Radiologienetz-Praxen zum Download zur Verfügung gestellt. Hier konnten und können Praxen Orientierung für ihr Praxismanagement zu diesem Thema finden.
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Was heißt das nun konkret für Risikogruppen innerhalb der eigenen Praxis?
Nach dem RKI sind Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, insbesondere folgende:
• Ältere Personen ab 50 Jahren
• Personen mit verschiedenen Grunderkrankungen wie z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas und Rauchen
• Personen mit unterdrücktem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z. B. Cortison)
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Wie genau geht man als Praxis mit Partnern und/oder Mitarbeitern um, die zur Risikogruppe gehören?
Klar ist, dass ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz nur aufgrund der Zugehörigkeit zur Risikogruppe nicht zu rechtfertigen ist, zumal eine ärztliche oder auch nicht-ärztliche Tätigkeit in einer Arztpraxis immer ein gewisses Berufsrisiko durch den Umgang mit Patienten mit potentiell auch ansteckenden Krankheiten vorhanden ist. Ärzte können also nicht beispielsweise einfach ihre Zulassung ruhen lassen oder sich vertreten lassen. Was aber auch klar ist: in Praxen muss für die Risikogruppen eine Situation hergestellt werden, die das individuelle Risiko des einzelnen minimiert. Bei Patientenkontakt müssen die Risikogruppen daher besonders sorgfältig die Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z.B. Nutzung von FFP2 Masken und Einhaltung von Mindest-Abständen zu anderen Personen. Für Mitarbeiter ohne Patientenkontakt, z.B. im Abrechnungsteam, können Homeoffice-Regelungen getroffen werden.
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<item><title>Vom Seminar zum Flexinar: CurAcademy setzt Coaching-Programm neu auf</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/vom-seminar-zum-flexinar-curacademy-setzt-coaching-programm-neu-auf</link><pubDate>Wed, 24 Jun 2020 09:30:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/vom-seminar-zum-flexinar-curacademy-setzt-coaching-programm-neu-auf</guid><description>Die CurAcademy stellt ihr Kursprogramm für nicht-ärztliche Führungskräfte von Präsenz- auf Onlinekurse um. Das beliebte  Curriculum Personalführung bietet damit eine höhere zeitliche Flexibilität und örtliche Unabhängigkeit für Teilnehmende.
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Der politisch verordnete Lockdown in Deutschland verhinderte eine Präsenzdurchführung der geplanten Führungsseminare im Rahmen der CurAcademy. Coach Markus Schmidt-Tophoff von der IFM Heidelberg GmbH hat die Zeit genutzt und das Führungscurriculum in ein Onlinekurs-Format transferiert. Somit können die Workshops auch weiterhin angeboten werden. Zudem gewähren online zu absolvierende Einheiten weitreichende Freiheit, den Kurs weitestgehend auf persönliche verfügbare Zeitfenster einzutakten. Das Bedürfnis hiernach war seitens der Praxen ohnehin hoch, sowohl auf Seiten der potenziellen Teilnehmer*innen als auch bei den sie freistellenden Radiologen.
 
Online Flexinar für nicht-ärztliche Führungskräfte
In sechs Monaten ist es laut Schmidt-Tophoff möglich, sich zur nicht-ärztlichen Führungskraft über die neu geschaffene IFM Online Lern-Plattform weiterzubilden. Das zu absolvierende Programm besteht aus einer zeitlich frei wählbaren Kombination aus Video-Tutorials und Übungen und gibt den Teilnehmenden nützliche Tools zur direkten Verwendung in der Praxis an die Hand. Dreistündige Online-Workshops in der Gruppe dienen der Vertiefung, Anwendung und dem Austausch zwischen (angehenden) Führungskräften verschiedener Praxen. Die integrierte Chat-Funktion soll den Teilnehmenden und Coaches für freie Diskussionen und Austausch dienen. Um auf spezielle Lernbedürfnisse eingehen zu können, ist ein individuelles Coaching für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin vorgesehen. Die Vorteile des individuellen Lernens werden mit der Schwarmintelligenz der Lerngruppe im Workshop und Chat verquickt.
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<item><title>Corona-Hilfspaket: Was können Praxen erwarten?</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/corona-hilfspaket-was-koennen-praxen-erwarten</link><pubDate>Wed, 24 Jun 2020 09:22:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/corona-hilfspaket-was-koennen-praxen-erwarten</guid><description>Der Schutzschirm für die Vertragsarztpraxen umfasst Leistungen, die aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (budgetierte Leistungen) honoriert werden, und Leistungen, die extrabudgetär bezahlt werden.
Die Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte sind in den Paragrafen 87a Abs. 3b S. 3 SGB V (extrabudgetäre Leistungen) bzw. § 87b Abs. 2a SGB V geregelt. Praxen mit Umsatzverlusten von zehn Prozent und mehr und einem pandemiebedingten Rückgang der Fallzahlen können einen Ausgleich für extrabudgetäre Leistungen wie Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen oder ambulante Operationen erhalten. Für Radiologen gibt es nur sehr wenige Leistungen, die nicht budgetiert vergütet werden (z.B. Orthovolttherapie, Aufschläge für Untersuchungen bei onkologischen Patienten in Baden-Württemberg). Vergleichszeitraum ist das jeweilige Quartal des Vorjahres.
Für budgetierte Leistungen – und das ist die Masse in Radiologie und Nuklearmedizin – sieht das Gesetz vor, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) trotz reduzierter Leistungsmenge im regulären Umfang ausgezahlt wird. Die Krankenkassen müssen also genauso viel Geld für die Versorgung der Patienten bereitstellen wie zu „normalen“ Zeiten. Sie dürfen auch im kommenden Jahr aufgrund eines geringeren Behandlungsbedarfs die MGV nicht kürzen. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung im Rahmen der budgetierten Gesamtvergütung ist eine pandemiebedingte Fallzahlminderung in einem Umfang, der die Fortführung der Arztpraxis gefährden würde. Die Entscheidung darüber, wann eine solche Fallzahlminderung vorliegt, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen im Benehmen mit den Krankenkassen zu treffen.
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<item><title>Stabilisierung der wirtschaftlichen Praxissituation</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/kurzarbeitergeld-fuer-vertragsarztpraxen</link><pubDate>Wed, 24 Jun 2020 09:20:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/kurzarbeitergeld-fuer-vertragsarztpraxen</guid><description>Auf der KBV-Seite konnte man am 27. April lesen, dass vertragsärztliche Praxen nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld erhalten. Grund seien die im März durch den Bundestag beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte und Psychotherapeuten.
Die Ausgleichzahlungen wirkten wie eine Betriebsausfallversicherung, sodass die erforderlichen wirtschaftlichen Gründe für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld fehlten, heißt es in der internen Anweisung der Behörde. Raum für eine Zahlung von Kurzarbeitergeld bestehe folglich nicht. Die Aufregung war groß und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mittlerweile Gespräche mit den Bundesagenturen für Arbeit durchgeführt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass gem. § 87a Abs. 3b SGB V Leistungen aus dem Kurzarbeitergeld auf die Auszahlungen im Rahmen des Schutzschirms durch die KV angerechnet werden können.
Am Ende dieser Verhandlungen stand die interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 7. Mai, dass Kurzarbeitergeld an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen und zwar ohne Ansehung der Tatsache, ob diese Vertragsärzte sind oder reine Privatpraxen unterhalten, weiter gezahlt und die vorliegenden Anträge mit sofortiger Wirkung bearbeitet werden.
Davon unabhängig ist die durch die KBV angekündigte Anrechnung dieser Leistungen auf Zahlung der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des sog. Rettungsschirms an Vertragsärzte. Die Anrechnung dieser Leistungen auf die Zahlung aus dem Rettungsschirm hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung ausdrücklich vorbehalten.
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<item><title>Krisenmanagement in radiologischen Praxen</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/umfrage-zur-coronakrise-in-den-mitgliedspraxen</link><pubDate>Fri, 19 Jun 2020 11:12:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/umfrage-zur-coronakrise-in-den-mitgliedspraxen</guid><description>In einer Radiologienetz-Umfrage baten wir Anfang Mai die Mitgliedspraxen im Radiologienetz um Rückmeldungen und Einschätzungen. 34 Mitgliedspraxen nahmen teil. 
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Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Coronakrise die Nachfrage nach Untersuchungen kurzfristig enorm reduziert hat. Bei 42 % der antwortenden Praxen lag der Nachfragerückgang an Untersuchungen im April bei über 40 %. Im Bereich der Privatpatienten lag er noch deutlich höher. Hier blieben in 64 % der Praxen die Patienten weg (mehr als 40 % Rückgang). Seit Mai verzeichnet die große Mehrheit der Praxen (82 %) eine kontinuierlich stärker werdende Nachfrage, die jedoch noch weit weg vom Normalbetrieb ist. Die Hoffnung, bereits im Juni/Juli wieder auf das Schlagzahl-Niveau vor Corona zu kommen, hat mehr als die Hälfte der Befragten (55 %), die anderen rechnen längerfristig nicht damit. Negative wirtschaftliche Folgen, die noch zu den Honorarrückgängen durch die EBM-Reform addiert werden müssen, befürchten fast alle antwortenden Radiologen. Ein gutes Drittel ist der Meinung, dass sich durch Corona zusätzlich Einnahmeüberschüsse bzw. Gewinne um mehr als 20 % reduzieren werden. Als Hauptinstrumente im Krisenmanagement wurden reduzierte Öffnungszeiten, Kurzarbeit und die Schließung einzelner Abteilungen genannt.
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<item><title>Code Red – ein Leitfaden für den Krisenmodus</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/code-red-ein-leitfaden-fuer-den-krisenmodus</link><pubDate>Fri, 19 Jun 2020 11:10:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/code-red-ein-leitfaden-fuer-den-krisenmodus</guid><description>Quelle: Forecast 5_2020, S. 4 ff. Leitfaden für den Krisenmodus, Hrsg. Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Köln, Wir danken Marcus Losch von Ebner Stolz für die freundliche Genehmigung, diesen Leitfaden im CuraCompact zu veröffentlichen.
Deutschland, Europa, ja die ganze Welt leidet unter der Corona-Krise. Viele Unternehmen liegen bereits bildlich auf der Intensivstation: Aufträge weggebrochen, Kurzarbeit beantragt, Perspektive ungewiss. In dieser unsicheren Lage braucht es schnell Transparenz und Maßnahmen, die die teils drastischen wirtschaftlichen Auswirkungen abfedern können. Die Unternehmensberater von Ebner Stolz aus Stuttgart haben einen Leitfaden für ein Krisenmanagement entwickelt. Diesen fanden wir hilfreich. Er gibt eine Struktur vor, mit deren Hilfe man auch als Praxis in dieser Ausnahmezeit alle Punkte im Blick halten kann, die notwendig sind, um handlungsfähig zu bleiben.
„Konsequente Entscheidungen und schnelles Reagieren auf sich dynamisch verändernde Situationen sind zentrale Erfolgsfaktoren“, schreibt einer der Autoren des Code Red. Die Consultants haben insgesamt sieben Themenfelder für ein effizientes Krisenmanagement in der aktuellen Corona-Krise identifiziert und hinterlegen hinter jedem Themenfeld eine Checkliste mit To-Do´s. Ohne Schnörkel und Volltext, einfach als Orientierung für Krisenmanager zum vollständigen Erfassen aller relevanten Aspekte und Handlungsfelder der Krise.
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TOP 1: Etablierung eines Krisenmanagements
&amp;gt;&amp;gt; Um mit der Krise umzugehen, braucht jedes Unternehmen schnelle, fundierte Analysen und daraus abgeleitet clevere Weichenstellungen. Darum ist der erste Tagesordnungspunkt die Einrichtung eines Krisenstabs, der mit Vertretern des Top-Managements sowie etwaigen externen Experten besetzt sein sollte.

 	Review Krisen- und Business-Continuity-Pläne des Unternehmens
 	Gewährleistung effizienter Bewältigung bei Zwischenfällen
 	Festlegung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Zielen sowie Arbeitsweisen des Teams, regelmäßigen Jours fixes
 	Etablierung eines Mechanismus zur Meldung von kritischen Ereignissen
 	Identifizierung wesentlicher Entscheidungspunkte zur Eindämmung des Virus
 	Etablierung eines Schnellreaktionsprozesses / Quick-Response
 	Etablierung eines Plans für den Ersatz von ausfallendem Personal
 	Überprüfung von Ressourcen / Verfügbarkeit der Lieferanten und Bewertung des Betriebsrisikos
 	Überprüfung bestehender Versicherungen sowie der IT-Infrastruktur bezüglich Möglichkeiten an dezentralen Standorten zu unterstützen

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<item><title>Teleradiologie als Option in der Krise?</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/teleradiologie-als-option-in-der-krise</link><pubDate>Fri, 19 Jun 2020 11:10:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/teleradiologie-als-option-in-der-krise</guid><description>Welche Möglichkeiten haben Radiologen, fern zu befunden (von einem anderen Standort aus oder von zuhause)?
Insbesondere bei größeren Praxen und Praxen mit mehreren Standorten könnte laut darüber nachgedacht werden, ob eine Fernbefundung eine Option zur besseren Krisenbewältigung darstellen könnte. Wie sieht es nun damit aus?
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Der Vertragsarzt ist verpflichtet, seinen Versorgungsauftrag vorrangig an seinem Vertragsarztsitz zu erfüllen (vgl. § 95 Abs. 3 S. 1 SGB V). Dazu hat er nach § 24 Abs. 2 Ärzte-ZV seiner Sprechstundenverpflichtung nachzukommen, indem er den Versicherten vor Ort persönlich zur Verfügung steht (Präsenzpflicht). Die Strahlenschutzverordnung geht davon aus, dass der Patient behandelt wird, wenn er geröntgt wird. Nach der Verordnung erfordert die Anwendung einen Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz – wie zum Beispiel einen Radiologen, sowie zur technischen Durchführung eine Medizinischtechnische Radiologieassistentin (MTA/MTRA) mit Fachkunde im Strahlenschutz oder eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz. Entscheidend ist die rechtfertigende Indikation. Der Arzt, der die rechtfertigende Indikation stellt, muss die Möglichkeit haben, den Patienten vor Ort persönlich zu untersuchen, es sei denn, es liegt ein Fall von Teleradiologie vor.
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Die Teleradiologie nach StrSchV ermöglicht auch kleineren Krankenhäusern, die Computertomografie (CT) für die Notfallversorgung anzubieten, ohne dass dafür ein Spezialist vor Ort erforderlich ist. Seit Sommer 2002 ist dieser Fall genauer spezifiziert: Teleradiologie ist stets genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur für den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst vorgesehen. In Ausnahmefällen kann auch eine Genehmigung darüber hinaus erteilt werden, wenn ein Bedarf – etwa in der Versorgung ländlicher Regionen – besteht. Eine Genehmigung wegen solcher Versorgungslücken ist allerdings auf drei Jahre befristet. 1)
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<item><title>Sicherheit, Aufklärung, Wissen: Das Conradia Hygienekonzept in der Coronakrise</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/sicherheit-aufklaerung-wissen-das-conradia-hygienekonzept-in-der-coronakrise</link><pubDate>Fri, 19 Jun 2020 11:09:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/sicherheit-aufklaerung-wissen-das-conradia-hygienekonzept-in-der-coronakrise</guid><description></description><enclosure
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<item><title>DeRaG: Praxisführungsmodell der DeRaG beim Bundesgesundheitsministerium platziert</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/derag-praxisfuehrungsmodell-der-derag-beim-bundesgesundheitsministerium-platziert</link><pubDate>Fri, 19 Jun 2020 10:52:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/derag-praxisfuehrungsmodell-der-derag-beim-bundesgesundheitsministerium-platziert</guid><description>Wie schon in der letzten Ausgabe berichtet, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Gutachten über den Einfluss von Finanzinvestoren auf die radiologische Versorgung. Die Vorstände der DeRaG, Dr. Schmidt-Tophoff und Dr. Kreft, nutzten die Gelegenheit, auf das DeRaG-Modell als genossenschaftliche, von Ärzten betriebene Alternative zu den rein investorengetriebenen MVZ-Modellen, hinzuweisen. Es zeigt einen zukunftsfähigen eigenen Weg auf, der die für die weitere radiologische Versorgung nötigen Vorteile von MVZ nutzt, ohne auf Freiberuflichkeit zu verzichten, falsche Anreize zu setzen und Ärzte aus dem Markt zu drängen. Dies schrieben sie – wie schon in der letzten Ausgabe berichtet – in einen Brief an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dieser nahm den Faden prompt auf und stellte den Kontakt zum Gutachter-Team her. Das dreiköpfige Team besteht aus dem auf Gesundheitsrecht spezialisierten Professor Dr. Andreas Ladurner von der Hochschule Aalen, der Münchener Fachanwältin für Medizinrecht Professor Dr. Ute Walter sowie der Volkswirtin Professor Dr. Beate Jochimsen von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Sie wurden vom BMG beauftragt, ein Gutachten über die rechtliche Weiterentwicklung des Leistungserbringertypus medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu erstellen.
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Professor Ladurner nahm bereits Ende März Kontakt auf und zeigte sich sehr interessiert am in der Branche einzigartigen DeRaG-Modell. Da die Fragen, die sich ihm und seinen Mitstreiterinnen stellten, Themen umfassen, die auch innerhalb der Radiologenschaft immer wieder zur Diskussion und zu Nachfragen führen, stellen wir an dieser Stelle nochmal den begonnenen Dialog zwischen Gutachtern und DeRaG nach, der zwischenzeitlich auch im persönlichen Gespräch (Corona-bedingt via Web) fortgesetzt wurde.
Professor Ladurner:
Wie wird eine Einflussnahme der nicht-ärztlichen Gesellschafter („Fremdbesitz“) auf ärztliche Entscheidungen verhindert? In der Literatur wird insbesondere der Einfluss von Medizinprodukteherstellern auf vertragsärztliche Leistungserbringer kritisch bewertet. Wie wird in Ihrem Modell der Einfluss des Siemens-Konzerns als mittelbarer Mitgesellschafter beschränkt? Verfügen die nicht-ärztlichen Minderheitsgesellschafter über Sperrminoritäten, insbesondere in der einzelnen MVZ GmbH?
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<item><title>Fortbildungstipp: Arthroskopie- und Diagnostikkurs Wolkenstein</title><link>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/fortbildungstipp-arthroskopie-und-diagnostikkurs-wolkenstein</link><pubDate>Fri, 19 Jun 2020 09:54:00 +0200</pubDate><guid>https://www.radiologienetz.de/curacompact-blog/fortbildungstipp-arthroskopie-und-diagnostikkurs-wolkenstein</guid><description>Gastbeitrag von Dr. Maik Götze, Mitgliedspraxis Lörrach
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Südtirol, Wolkenstein, Sellarunde – all das verbinden die meisten von uns mit Erholung und Lebensfreude in den Dolomiten, im Sommer wie im Winter. Dass man sich hier auch gezielt interdisziplinär fortbilden kann, ist vielleicht weniger bekannt. Schon zum 18. Mal fand vom 15. bis 22. Februar der Arthroskopie- und Diagnostik-Kurs Wolkenstein statt. Das Konzept des Erfahrungsaustausches zwischen Radiologen und Orthopäden hat sich bewährt und wird seit Jahren erfolgreich fortgesetzt.
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Man muss im Ort schon ein wenig suchen, um das kleine Kulturhaus „Oswald von Wolkenstein“ zu finden. Kein großer Counter am Empfang und auch nicht der übliche Dresscode der großen Kongresse. Alles klein und überschaubar, kurze Wege und stets enge Kontakte zu allen Teilnehmern und Referenten. Es geht entspannt zu. Trotzdem ist alles perfekt organisiert, vom funktionierenden Scannen des Fortbildungsausweises bis zum Cappuccino aus der Cimbali-Maschine.
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Auch 2020 gab es wieder täglich vormittags einen diagnostisch orientierten Kursteil im Erdgeschoss und parallel einen vorwiegend arthroskopischen Kursteil im Obergeschoss des Kulturhauses. Die wissenschaftliche Leitung hatten Roland Becker (Brandenburg), Hans-Martin Klein (Burbach) Wolfgang Nebelung (Düsseldorf) sowie Marco Zanetti (Zürich).
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Für uns Diagnostiker sind die Vorträge der Experten der MSK-Radiologie aus Deutschland, der Schweiz und Österreich immer einen Besuch wert. Hier wird Bekanntes didaktisch sauber aufbereitet. Egal, wie lange man das Thema zu Hause schon beackert hat: Es findet sich immer wieder etwas Neues und Spannendes. Und die Vortragenden, deren Bücher man in der Praxis stehen hat und je nach Fragestellung zurate zieht, stehen jedem Teilnehmer vor Ort zum direkten Dialog zur Verfügung.
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